20 März
In Allgemein by Peter Voigtländer
Terminverschiebung oder -absagen wegen Corona
Alle öffentlichen Veranstaltungen sind nach dem Erlass vom 15. März 2020 durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Sachsen verboten. Das gilt grundsätzlich auch für Versammlungen unter freiem Himmel. Ausgenommen von dieser Regelung sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Versorgung der Bevölkerung dienen (z. B. Wochenmärkte).
Wir bitten um Euer Verständnis und bleibt gesund!
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